AGB

Onlim GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 08/2018)

 

1. Anwendungsbereich

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Angebote und Vereinbarungen, bei denen Onlim GmbH („Onlim“) gegenüber einer anderen Partei („Kunde“) als Anbieter oder Lieferant von Produkten und/oder Dienstleistungen („Dienste“) auftritt. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2. Onlim erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern. Der Kunde bestätigt mit der Abgabe seiner Vertragserklärung ausdrücklich, dass er Unternehmer iSd § 1 Abs 1 Z 1 KSchG ist und das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört

1.3.  Vertragsgrundlage der Geschäftsbeziehung zwischen Onlim und dem Kunden sind (i) das Angebot des Kunden, das dieser online oder in Papierform im Hinblick auf den gewählten Produktplan abgibt und von Onlim (in der Regel durch tatsächliche Entsprechung) angenommen wird; (ii) bei Enterprise-Kunden das schriftlich oder elektronisch übermittelte und vom Kunden gegengezeichnete Angebot von Onlim; (iii) die Leistungsbeschreibung des/der jeweiligen Produkts(e) (“Leistungsbeschreibung”), (iv) diese AGB samt Service Level Agreement („SLA“) sowie (v) sonstige schriftliche Vereinbarungen, die im Einzelfall als Vertragsinhalt vereinbart werden (sämtliche nachfolgend auch „Vertrag“ oder „Vertragsgrundlagen“). Im Fall von Widersprüchen oder Abweichungen gelten die oben genannten Vertragsbestandteile in der oben genannten Reihenfolge.

1.4. Preislisten gelten vorbehaltlich Preisänderungen, Irrtümern und Druckfehlern.

1.5. Mit dem Angebot des Kunden (Versand des Bestellformulars online oder in Papierform) werden die Vertragsgrundlagen anerkannt. Der Kunde ist vier Wochen ab Zugang des Angebots bei Onlim an dieses gebunden. Mit der Annahme des Angebots des Kunden durch Onlim, in der Regel durch tatsächliche Entsprechung des Angebots im Sinn des § 864 Abs 1 ABGB, kommt der Vertrag zu Stande.

„Enterprise“-Kunden wird in der Regel ein Angebot von Onlim schriftlich oder elektronisch (z.B. als PDF) zugeschickt, das – sofern nicht anders angegeben – eine Bindungsfrist von vier Wochen ab Zugang des Angebots beim Kunden hat. Mit dem Zugang des vom Kunden gegengezeichneten Angebots bei Onlim kommt der Vertrag zustande.

1.6. Die AGB gelten für diesen Vertrag sowie für alle zukünftigen Verträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die Vertragsgrundlagen gelten ebenfalls für nach Vertragsabschluss vorgenommene Vertragsänderungen.

1.7. Die AGB gelten für diesen Vertrag sowie für alle zukünftigen Verträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die Vertragsgrundlagen gelten ebenfalls für nach Vertragsabschluss vorgenommene Vertragsänderungen.

1.8. Onlim ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Der Kunde stimmt bereits jetzt solchen Änderungen zu. Onlim wird den Kunden über die Änderung der AGB informieren („Mitteilung“).

1.9. Weiters sind die aktuellen AGB auf der Website von Onlim unter: https://onlim.com/agb/ Die geänderten AGB erlangen nach Ablauf von 2 Monaten ab der Absendung der Mitteilung an den Kunden Gültigkeit für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Ist der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden, ist er berechtigt, diesen Vertrag innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab dem Tag des Erhalts der Mitteilung über die geänderten AGB zu kündigen. Kündigt der Kunde, endet der Vertrag mit Ablauf des Monats, in dem die Kündigung Onlim zugeht.

 

2. Vertragsdauer

2.1. Sofern beim jeweiligen Produkt eine Testphase angegeben ist, beginnt die Testphase mit dem Vertragsabschluss und endet nach Ablauf der jeweils angegebenen Frist. Bis zum Ablauf dieser Testphase kann der Kunde jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Während der Testphase wird kein Entgelt verrechnet. Mit dem Ablauf der Testphase beginnt das entgeltliche Vertragsverhältnis und die Pflicht des Kunden zur Bezahlung des Entgelts gemäß Punkt 5. Sofern beim Produkt keine Testphase angegeben ist, beginnt das entgeltliche Vertragsverhältnis mit Vertragsabschluss. Ab dem Beginn des entgeltlichen Vertragsverhältnisses ist vor dem jeweiligen Vertragsende (Punkte 2.3 und 2.4) ein Vertragsrücktritt und eine Rückerstattung des Entgelts nicht möglich. 

2.2. Der Kunde wählt bei Abgabe seiner Vertragserklärung den Produktplan und damit eine Vertragsdauer von einem Monat oder einem Jahr aus. Entsprechend dieser Auswahl wird der Vertrag ab Vertragsbeginn für die Dauer von einem Monat oder einem Jahr geschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Bei Enterprise-Kunden richtet sich die Vertragsdauer nach dem schriftlichen bzw. elektronisch übermittelten Angebot.

2.3. Der Vertrag verlängert sich je nach ausgewähltem Produktplan jeweils um ein weiteres Monat oder um ein weiteres Jahr, sofern nicht eine Vertragspartei spätestens vor Ablauf der jeweiligen Dauer den Vertrag an die andere Vertragspartei kündigt.

Bei Enterprise-Kunden verlängert sich der Vertrag, sofern im Angebot nicht Abweichendes vereinbart wird, um ein weiteres Jahr, sofern nicht eine Vertragspartei spätestens vor Ablauf der jeweiligen Dauer den Vertrag an die andere Vertragspartei kündigt

2.4. Für zukünftige Änderungen des Entgelts oder des Leistungsumfangs aller Produkte (auch für Enterprise-Kunden) gilt Punkt 5.3. dieser AGB.

 

3. Leistungserbringung durch Onlim

3.1. Die Leistungen von Onlim umfassen im Wesentlichen die folgenden Bereiche und Produkte, die für die Kunden (je nach erworbenem Produkt) über dieselbe Plattform von Onlim verfügbar sind:

a) Onlim stellt dem Kunden eine Software zur Anbindung an Social Media-Kanäle zur Verfügung. Dem Kunden werden dabei Inhalte von dritten Anbietern wie beispielsweise Tourismusverbänden, Content Portalen oder Blogs, vorgeschlagen („Anbieter“), die von Onlim gespeichert und dem Kunden übermittelt werden. Der Kunde kann die vorgeschlagenen Inhalte auswählen und in seine eigenen Social Media-Kanäle (z.B. Facebook- oder Twitter-Profil), über die von Onlim eingerichtete Schnittstelle übernehmen.

b) Onlim stellt dem Kunden eine Software zur Implementierung von Chatbots und intelligenten persönlichen Assistenten (IPA) zur Verfügung. Der Chatbot oder IPA wird auf der Website des Kunden implementiert und ermöglicht die Eingabe von Anfragen in Text- oder Sprachform. Die Software generiert aus einer Datenbank eine Antwort, die in Text- oder Sprachformat ausgegeben werden kann. Die Informationen zur Befüllung der Datenbank müssen vom Kunden zur Verfügung gestellt werden.

3.2. Bei sämtlichen Produkten von Onlim ist der Anbieter (Social-Media-Schnittstelle; lit a)) bzw. der Kunde selbst (Chatbot und IPA lit b)) für die Inhalte ausschließlich verantwortlich. Die Funktion von Onlim beschränkt sich auf eine technische Schnittstelle (siehe dazu unten Punkt 8).

3.3. Der Umfang der von Onlim zu erbringenden Leistungen, die über die Onlim-Software angebunden werden, ergibt sich aus den Vertragsgrundlagen, insbesondere dem Angebot sowie der Leistungsbeschreibung. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform.

3.4. Der Kunde hat jedenfalls keinen Anspruch auf Zurverfügungstellung bestimmter Inhalte oder Kanäle.

3.5. Bei einer Chatbot- oder IPA-Lösung kommt eine Software zur Anwendung, die einen Algorithmus auf Basis einer „Künstlichen Intelligenz“ verwendet und die sich kontinuierlich verbessert. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass es sich dabei um eine neue Technologie handelt, bei der eine richtige Verknüpfung von Daten nicht in jedem Fall erwartet und zugesagt werden kann. Der Kunde hat daher jedenfalls keinen Anspruch auf eine bestimmte Verknüpfung von Daten oder die Generierung bestimmter Antworten.

3.6. Onlim ist nach freiem Ermessen berechtigt, die von ihr übernommenen Leistung selbst auszuführen oder sich bei der Erbringung der Leistungen Dritter („Subunternehmer“) zu bedienen.

 

4. Softwareüberlassung – SaaS-Modell

4.1. Onlim stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrags die Software jeweils in der aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung („Software as a Service“ – SaaS-Modell). Zu diesem Zweck speichert Onlim die Software auf einem Server, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.

4.2. Onlim entwickelt die Software laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website von Onlim unter: onlim.com. Onlim überwacht laufend die Funktionsfähigkeit der Software und beseitigt Fehler nach Maßgabe des Service Level-Agreement (SLA; Anlage ./1), das als integrierender Bestandteil dieser AGB gilt. Im Übrigen gilt Punkt 3.5. 

4.3. Onlim räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag angeführte Software für die Dauer des Vertrags im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen.

4.4. Der Kunde darf die Software nur vervielfältigen und bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Nutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher.

4.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der Software wird dem Kunden ausdrücklich nicht gestattet.

4.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der Software wird dem Kunden ausdrücklich nicht gestattet.

4.7. Sofern nicht die §§ 40d, 40e UrhG zwingend eine weitergehende Regelung vorsehen, werden keine weiteren Rechte an der Software eingeräumt. Sämtliche Rechte an der zum Einsatz kommenden Software sowie alle sonstigen Immaterialgüterrechte stehen ausschließlich Onlim zu.

4.8. Der Kunde erwirbt ein Nutzungsrecht und ein Bearbeitungsrecht an den Inhalten, auf die der Kunde zugreift, nur in dem Ausmaß, in dem der Anbieter des jeweiligen Inhalts ein Nutzungs- und Bearbeitungsrecht eingeräumt hat. Im Zweifel hat der Kunde nur eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare und jederzeitig widerrufliche Nutzungsbewilligung, die Inhalte auf seinen eigenen Social Media-Kanälen iSd § 18a UrhG oder im Wege von Chatbots oder IPA der Öffentlichkeit oder bestimmten Personen zur Verfügung zu stellen.

 

5. Entgelt

5.1. Onlim steht für ihre Dienste das vereinbarte Entgelt, sonst ein angemessenes Entgelt, zu.

5.2. Onlim ist berechtigt, das Entgelt im Verhältnis der Erhöhung des von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2010 jährlich zu erhöhen. Ausgangsbasis ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Sobald nach Veröffentlichung der Indexzahl ein Vergleich möglich ist und somit die Erhöhung des Entgelts feststeht, ist das erhöhte Entgelt nach Rechnungslegung zur nächsten Entgeltfälligkeit zu bezahlen. Wird der Verbraucherpreisindex von der Statistik Austria nicht mehr geführt, so ist der dann ersatzweise verlautbarte Index für die Wertsicherung heranzuziehen

5.3. Über den vorstehenden Punkt 5.2 hinausgehende Änderungen des Entgelts sowie Änderungen des Leistungsumfangs sind nur mit Zustimmung des Kunden möglich. Solche Änderungen werden zwei Monate nach Verständigung des Kunden über die von Onlim gewünschte Änderung wirksam, sofern nicht bis dahin ein schriftlicher Widerspruch des Kunden bei Onlim einlangt. Onlim wird den Kunden in der Verständigung auf die jeweils gewünschte Änderung sowie darauf aufmerksam machen, dass sein Stillschweigen mit Fristablauf als Zustimmung gilt. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung kostenlos zu kündigen.

5.4. Soweit nicht anders angegeben, versteht sich das Honorar zuzüglich gesetzlicher USt.

5.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Onlim aufzurechnen, außer es handelt sich um Forderungen, die gerichtlich festgestellt oder von Onlim ausdrücklich anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.

 

6. Zahlung

6.1. Das Entgelt ist mangels abweichender Vereinbarung nach Rechnungslegung sofort mittels Kreditkarte oder anderer von Onlim akzeptierter Zahlungsmittel zur Zahlung fällig. Die von Onlim jeweils akzeptierten Zahlungsmittel sind auf der Website www.onlim.com angegeben.

6.2. Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar.

6.3. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, gehen zu Lasten des Kunden.

 

7. Kundenreferenzen

Onlim hat das Recht, den Kunden in seiner Referenzliste zu führen und auf den Kunden und die für den Kunden erbrachten Leistungen zur Eigenwerbung hinzuweisen, insbesondere auf der eigenen Homepage und in Präsentationen zu nennen und Abbildungen (z.B. Screenshots) und Beschreibungen zu veröffentlichen.

 

8. Haftungsausschluss für Inhalte

8.1. Die Funktion von Onlim beschränkt sich auf die Herstellung einer technischen Schnittstelle zwischen

a) [Produkt Social-Media Schnittstelle:] den Inhalten der Anbieter und den Social Media-Kanälen des Kunden;

b) [Chatbot und IPA:] den Daten des Dritten bei einer Anfrage über den Chatbot oder IPA und der vom Kunden befüllten Datenbank und die Generierung einer Antwort auf die Anfrage.

8.2. Die Inhalte werden ausschließlich vom Anbieter (Social-Media-Schnittstelle; lit a)) bzw. dem Kunde selbst (Chatbot und IPA lit b)) zur Verfügung gestellt, die für die jeweiligen Inhalte ausschließlich verantwortlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Daten und Informationen, unabhängig davon ob diese direkt vom Kunden oder von einem Anbieter stammen, dahingehend zu untersuchen, ob sie gegen bestehende in- oder ausländische Gesetze, bestehende Verträge oder Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Kennzeichen-, Nutzungs-, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter verstoßen. Onlim trifft eine solche Untersuchungspflicht jedenfalls nicht. Onlim ist insbesondere nicht verpflichtet, die vom Anbieter oder Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte allgemein zu überwachen oder von sich aus nach Umständen zu forschen, die auf rechtswidrige Tätigkeiten hinweisen. Onlim lehnt jegliche Verantwortung dahingehend ab und haftet nicht für damit verbundene Rechtsverletzungen.

8.3. Für Bearbeitungen der bereitgestellten Inhalte ist der Kunde alleine verantwortlich. Onlim ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung oder online gestellten Inhalte auf unzulässige Bearbeitungen hin zu untersuchen.

8.4. Onlim haftet nicht für die Richtigkeit übermittelter Daten. Onlim trifft insbesondere keine Haftung, wenn die vom Anbieter oder dem Kunden zur Verfügung gestellten Daten unrichtig sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn die vom Kunden bei einer Chatbot- oder IPA-Lösung in die zugrunde liegende Datenbank eingespielten Daten unrichtig sind.

8.5. Die Haftung von Onlim bei einer Chatbot- oder IPA-Lösung, gleich auf welcher Rechtsgrundlage (insbesondere aufgrund von Schadenersatz, Gewährleistung oder Irrtum) ist ferner dann ausgeschlossen, wenn die Software die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten fehlerhaft verknüpft oder zusammensetzt. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit.

8.6. Onlim haftet nicht für die Vollständigkeit übermittelter Daten. Es wird keine Haftung für Datenverluste übernommen.

8.7. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Dienste von Onlim in gesetzwidriger oder missbräuchlicher Art und Weise zu benutzen. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, in die Dienste einzugreifen oder in anderer Weise als über die von Onlim bereitgestellte Benutzeroberfläche und gemäß deren Vorgaben auf die Dienste zuzugreifen. Der Kunde darf die Dienste von Onlim nur in dem gesetzlich zulässigen Rahmen nutzen.

8.8. Onlim ist jederzeit berechtigt, Informationen zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren. Dies gilt insbesondere dann, wenn Onlim Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf Social-Media-Accounts des Kunden oder in Datenbanken wie z.B. rassistischen, geschlechtsspezifisch oder sonst diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder -verharmlosenden, rechtsradikalen, neonazistischen, pornografischen oder ähnlichen Inhalten oder von rechtswidrigen Tätigkeiten des Kunden erlangt. 

8.9. Der Kunde hält Onlim für alle Schäden, Verbindlichkeiten, Nachteile, Kosten, Auslagen, Strafen, Geldbußen, Gebühren und/oder Ansprüche Dritter vollständig schad- und klaglos, die insbesondere entstehen aus oder ihren Grund haben in:

a)  der Verletzung von gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten des Kunden; 

b)  einer rechtswidrigen Tätigkeit des Kunden,;

c)  der vom Kunden bereitgestellten Inhalte und übermittelten Informationen; 

d)  der Verletzung von Urheber-, Kennzeichen-, Nutzungs- oder Persönlichkeitsrechten oder sonstigen Rechten Dritter oder einem Anbieter; 

e)  der Erfüllung von Straftatbeständen, insbesondere nach dem StGB, UWG oder DSG durch den Kunden; 

f)  Verstößen gegen verbraucherschutzrechtliche Vorschriften wie insbesondere das Konsumentenschutzgesetz, E-Commerce-Gesetz sowie Telekommunikationsgesetz durch den Kunden; 

g)  Privatanklagen wegen übler Nachrede oder Beleidigung durch den Kunden;  

h)  vom Kunden verursachten medienrechtlichen Ansprüchen oder Delikten;  

i)  nach den vom Kunden gesetzten Tatbeständen der Ehrenbeleidung oder Kreditschädigung.

Dazu zählen auch die angemessenen Kosten einer außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverfolgung und -verteidigung. Onlim wird die Geltendmachung von Ansprüchen Dritter dem Kunden unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Kunde auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse von Onlim dem Verfahren bei, so ist Onlim berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Kunden ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches vollständig schadlos zu halten. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von Onlim auf eigene Kosten jegliche Unterstützung zur Abwehr von Dritten erhobenen Ansprüche oder von Verfahren jeglicher Art zu leisten und zu diesem Zweck jegliche erforderlichen oder zweckdienlichen Informationen zu erteilen und Unterlagen zu übermitteln sowie Einsicht in die entsprechenden Geschäftsunterlagen zu gewähren. 

8.10. Onlim ist berechtigt, die Bereitstellung der Dienste an den Kunden auszusetzen oder einzustellen, wenn der Kunde gegen seine vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen verstößt oder wenn Onlim ein mutmaßliches Fehlverhalten untersucht.

8.11. Onlim wird sich bemühen, die Anbindung der Software an die Social-Media-Kanäle oder anderer Anbieter (z.B. Amazon Alexa, Google Assistant), bei denen der Kunde einen Account hat, in Übereinstimmung mit den jeweiligen Nutzungsvorschriften des jeweiligen Anbieters vorzunehmen. Da Onlim auf diese Nutzungsbedingungen keinen Einfluss hat, kann Onlim gegenüber dem Kunden allerdings keine Haftung für die Einhaltung der Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters übernehmen.

9. Allgemeiner Haftungsausschluss

9.1. Die Haftung von Onlim für leichte Fahrlässigkeit – mit der Ausnahme von Personenschäden – ist ausgeschlossen.

9.2. Ebenso ist die die Haftung von Onlim für grobe Fahrlässigkeit – mit der Ausnahme von Personenschäden – ausgeschlossen.

9.3. Die Beweislast für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trägt der Kunde.

9.4. Onlim haftet nicht für (i) entgangenen Gewinn, (ii) reine Vermögensschäden, (iii) Folgeschäden, mit der Ausnahme von Personenschäden oder Vorsatz.

9.5. Die Ersatzpflicht von Onlim ist pro Schadensfall pauschal mit höchstens der Höhe eines Jahresentgelts begrenzt. Diese Begrenzung gilt für jedes schadenverursachende Ereignis gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens ist unzulässig.

9.6. Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

9.7. Schadenersatzansprüche verjähren spätestens drei Jahre nach Eintritt des schadensbegründenden Ereignisses.

9.8. Dem Kunden ist bewusst, dass die von Onlim erbrachten Leistungen auf elektronischen Vorgängen beruhen, die trotz Sicherheitsvorkehrungen gestört werden können. Insbesondere kann es in Bezug auf die Verfügbarkeit und die Erreichbarkeit der Onlim-Systeme zu Störungen kommen. Eine Haftung von Onlim für solche Störungen, insbesondere von Störungen des Internets sowie der Verbindung vom Kunden zu Onlim, zu Anbietern oder zum jeweiligen Social-Media-Kanal ist ausgeschlossen. Onlim haftet nicht für die Leistungen von Anbietern, Netzwerkprobleme oder Systemausfälle bei Kunden oder Anbietern, oder die Kompatibilität der beim Kunden zum Einsatz kommenden Software mit den von Onlim bzw. einem Anbieter zu erbringenden Leistungen. Es ist Onlim nicht möglich, die Systeme des Kunden umfassend zu untersuchen und auf Komptabilität zu überprüfen. Onlim trifft diesbezüglich keine Warnpflicht. Im Fall von Inkompatibilitäten sind diese vom Kunden zu vertreten.

9.9. Onlim haftet nicht im Falle einer Nichterfüllung oder einer vollständigen oder teilweisen Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn dies nicht von Onlim zu vertreten ist. Der Kunde hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Schadenersatz und Onlim gebührt das vereinbarte Entgelt abzugsfrei.

10. Gewährleistung

10.1. Onlim leistet nicht Gewähr und haftet nicht für eine bestimmte Beschaffenheit oder einen bestimmten Verwendungszweck der Dienste oder eine bestimmte Verknüpfung von Daten.

10.2.D er Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel im Übergabezeitpunkt vorhanden war.

10.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. 

11. Auflösung aus wichtigem Grund

11.1. Der Vertrag kann jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von jeder Vertragspartei aus wichtigem Grund vorzeitig aufgelöst werden. Als wichtige Gründe, die Onlim zur vorzeitigen Beendigung des Vertrages berechtigen, gelten insbesondere folgende Umstände:

a) der Kunde kommt den im Vertrag vereinbarten Zahlungen trotz Fälligkeit nicht nach;

b) die finanzielle Situation des Kunden verschlechtert sich erheblich, über das Vermögen des Kunden wird ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird mangels kostendeckenden Vermögens abgelehnt oder ein Zwangsverwalter wird eingesetzt;

c) der Kunde speichert oder verwendet rechtswidrige Inhalte wie z.B. rassistische, geschlechtsspezifisch oder sonst diskriminierende, gewaltverherrlichende oder -verharmlosende, rechtsradikale, neonazistische, pornografische oder ähnliche Inhalte,  übt eine rechtswidrige Tätigkeit aus oder benutzt die Dienste von Onlim sonst in rechtswidriger oder missbräuchlicher Art und Weise;

d) wesentliche Änderung oder Beendigung des Vertrages mit einem oder mehreren Anbietern aus welchem Grund auch immer;

e) sonstige nachhaltige Nichterfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen durch den Kunden.

11.2. Bei Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund hat der Kunde Onlim das Entgelt für die restliche Vertragslaufzeit vollständig und abzugsfrei zu bezahlen. Weiters haftet der Kunde bei Verschulden für einen darüber hinausgehenden Schaden von Onlim.

12. Zustimmungserklärung zur Kontaktaufnahme 

Onlim ist zur Kontaktaufnahme – auch zu Informations- und Werbezwecken – per Fax, Email, Telefon und SMS gemäß § 107 TKG berechtigt. Diese Zustimmung kann hinsichtlich Werbezwecken jederzeit widerrufen werden.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten, auch über dessen Bestehen und Beendigung, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Handelssachen sachlich zuständigen Gerichts für Wien, Innere Stadt, vereinbart.

13.2. Die Anfechtung oder Anpassung dieses Vertrags wegen Irrtums, Wegfall oder Änderung der Geschäftsgrundlage, Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis) oder aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen.

13.3. Erklärungen von Onlim gelten an die zuletzt bekanntgegebene Anschrift als zugegangen.

13.4. Auf den Vertrag kommt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts zur Anwendung.

13.5. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags nichtig oder anfechtbar oder aus einem sonstigen Grund unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit oder Rechtswirksamkeit aller anderen Vertragsbestimmungen. Anstelle der nicht anwendbaren Bestimmungen gilt eine im Hinblick auf Inhalt und Bedeutung der rechtswirksamen Bestimmungen dieses Vertrags dem Willen der Vertragsparteien am besten entsprechende Regelung. Dies gilt auch für allfällige Vertragslücken.

13.6. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für das Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

13.7. Rechte aus diesem Vertrag dürfen an Dritte nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Onlim übertragen werden.

13.8. Dieser Vertrag ist auch für alle Rechtsnachfolger der Vertragsparteien bindend. Die Vertragsparteien verpflichten sich, den Vertrag auf ihre jeweiligen Rechtsnachfolger zu überbinden. Onlim ist berechtigt, den Vertrag nach eigenem Ermessen auf einen Dritten zu überbinden. Der Kunde erteilt bereits jetzt seine diesbezügliche Zustimmung und verzichtet auf allfällige Widerspruchsrechte.

13.9. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz von Onlim.

13.10. Die Vertragssprache ist deutsch.

 

ONLIM Service Level Agreement (SLA) 
Stand 08/2018

Dieses Dokument beschreibt das Service Level Agreement (kurz SLA) von Onlim zur Erbringung aller Services der Produktlinie Onlim

 

1. Service Leistungen

Im Folgenden werden der Leistungsumfang und die dafür notwendigen Voraussetzungen bzw. Anforderungen an den Kunden beschrieben.

1.1. Leistungsumfang

Inkludierte Leistungen dieses SLAs:

• persönlicher Email-/Chatsupport

• Fernassistenz durch Remote Desktop und Virtuellen Privaten Netzwerk verfügbar (anfallende Mehrkosten)

1.2. Kunden Anforderungen

Zu den Verantwortlichkeiten des Kunden und/oder Anforderungen zur Unterstützung dieser Vereinbarung zählen:

• Zahlung aller Produktkosten zum vereinbarten Intervall wie in den AGBs beschrieben

• angemessene Verfügbarkeit des Kunden oder eines Beauftragten beim Lösen eines mit der Leistung zusammenhängenden Vorfalls oder einer Anfrage

1.3. Serviceanbieter Anforderungen

Zu den Verantwortlichkeiten von Onlim zählen:

• entsprechende Reaktionszeiten nach Servicevorfall

• angemessene Benachrichtigung des Kunden über alle geplanten Wartungsarbeiten

 

2. Service Management

Die kumulierten Gesamtausfallzeiten von Onlim Produkten und Dienstleistungen werden eine Dauer 72 Stunden pro Jahr nicht überschreiten.

     Supportdienste für Onlim Produkte und Dienste gelten wie folgt:

• Email/Chat Support : 9:00 – 17:00 Uhr Montag – Freitag CET (außer gesetzliche österreichische Feiertage)

• Außerhalb der Bürozeiten empfangende E-Mails werden gesammelt, jedoch kann eine Bearbeitung nur bis zum darauffolgenden Arbeitstag garantiert werden